Februar

Winterruhe - Der Garten schläft

Gartenarbeiten im Februar

Wichtiger Hinweis: Der Garten ist Eigentum der Genossenschaft. Nur die Beete sind zur freien Nutzung freigegeben. Für alle anderen Arbeiten (z.B. Schneiden von Bäumen und Sträuchern) muss vorab die Erlaubnis der Genossenschaft eingeholt werden.

Allgemeine Aufgaben

  • Möglich: Werkzeuge warten und reinigen
  • Möglich: Schnee vorsichtig von Ästen und Sträuchern entfernen
  • Bitte: Regelmäßige Kontrolle und sparsames Gießen der Topfpflanzen in den Hausdurchgängen
  • Im Februar ruht unser Garten. Also nichts machen. Die einzigen erlaubten Gartentätigkeiten sind welche, die die Genossenschaft machen darf.